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   BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 4/87   

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BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 4/87 (https://dejure.org/1988,9518)
BSG, Entscheidung vom 11.02.1988 - 7 RAr 4/87 (https://dejure.org/1988,9518)
BSG, Entscheidung vom 11. Februar 1988 - 7 RAr 4/87 (https://dejure.org/1988,9518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitslosengeld - Steuerklassenwechsel - Lohnersatzleistung - Eintrittstag

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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.08.1987 - 7 RAr 70/86

    Eingetragene Steuerklasse - Höhe des Arbeitslosengeldes - Lohnsteuerkarte des

    Auszug aus BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 4/87
    Da eine neu eingetragene Steuerklasse nach § 113 Abs. 2 Satz 1 AFG erst von dem Tage an zu berücksichtigen ist, an dem die Änderung wirksam geworden ist, kann der Alg-Empfänger allerdings auch hierdurch nicht bewirken, daß dem Alg rückwirkend, dh auch für die Zeit vor der Wirksamkeit der erneuten Änderung, eine günstigere Steuerklasse zugrunde gelegt wird (vgl dazu Urteil des Senats vom 25. August 1987 - 7 RAr 70/86 -, demnächst SozR 4100 § 113 Nr. 6).
  • BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 55/85

    Gegenstand eines Verfahrens - Verwaltungsakt - Lohnsteuerklassenwechsel zwischen

    Auszug aus BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 4/87
    Das aber ist, wie der Senat schon entschieden hat, der auf der jeweiligen Lohnsteuerkarte bescheinigte Tag des Eintritts der Steuerklassenänderung, und zwar selbst dann, wenn zu diesem Zeitpunkt von keinem Ehegatten dem Lohnsteuerabzug unterliegendes Arbeitsentgelt erzielt wird (BSGE 61, 45 = SozR 4100 § 113 Nr. 5).
  • BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 52/82
    Auszug aus BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 4/87
    Ein solcher Steuerklassenwechsel liegt zwar nicht vor, wenn einem Ehegatten unter Berücksichtigung der für den anderen Ehegatten eingetragenen Lohnsteuerklasse nachträglich während des Kalenderjahres eine Lohnsteuerkarte erteilt wird, in die die korrespondierende Lohnsteuerklasse eingetragen wird (Urteil des Senats vom 22. Februar 1984 - 7 RAr 52/82 - DBl BA R Nr. 2955 AFG § 113).
  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Die von Ehepartnern geänderten Lohnsteuerklassen wurden jeweils arbeitsförderungsrechtlich zu Grunde gelegt, wenn die neu eingetragenen Lohnsteuerklassen "den geringsten gemeinsamen Lohnsteuerabzug zur Folge haben" (so Urteil des Senats vom 11. Februar 1988, BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7, S 44; Zusammenfassung der Rspr des BSG zu § 113 Abs. 2 AFG in dem Urteil des Senats vom 4. September 2001 - BSGE 88, 299, 302 f).

    Hierbei ist auch zu beachten, dass nach § 137 Abs. 4 Satz 1 iVm § 137 Abs. 4 Satz 2 SGB III hinsichtlich der Ermittlung der jeweils für den steuerrechtlichen Vergleich zu Grunde zu legenden Arbeitsentgelte der Ehegatten auf den Tag abzustellen ist, an dem der Lohnsteuerklassenwechsel wirksam wurde (vgl umfassend BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7).

  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 84/00 R

    Arbeitslosenhilfe - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel zwischen

    Vorliegend ist deshalb, weil Nr. 2 nicht eingreift, auf das Arbeitsentgelt des Klägers in Höhe von 2.733,38 DM vor der Arbeitslosigkeit und dem Alg-Bezug (vgl BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3 S 18 ff; SozR 3-4100 § 113 Nr. 1 S 6) und das Arbeitsentgelt seiner Ehefrau am Tage des Eintritts der Steuerklassenänderung (vgl BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7), also zum 1. April 1999, abzustellen.

    Auch wenn bei der Steuerklassenwahl - wie unter Geltung des § 113 Abs. 2 AFG - eine Zweckmäßigkeitsprüfung (bei zwei Arbeitsentgelten) bzw eine Tunlichkeitsprüfung (bei lohnsteuerfreier Entgeltersatzleistung für einen oder beide Ehegatten; vgl BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3 S 20) erforderlich ist, kann entgegen der früheren zu § 113 AFG ergangenen Rechtsprechung des BSG nicht (mehr) gefordert werden, daß die gewählte Steuerklassenkombination zum "geringsten" gemeinsamen Lohnersteuerabzug führt bzw führen würde (vgl hierzu BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7 S 44).

  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 581/90

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld; Rechtsmißbräuchliche Wahl der

    Die neu eingetragenen Steuerklassen entsprechen dem Verhältnis der Arbeitslöhne beider Ehegatten, wenn sie den geringsten gemeinsamen Lohnsteuerabzug zur Folge haben (BSG Urteil vom 11.2.1988 - 7 RAr 4/87 - SozR 4100 Nr. 7 zu § 113 AFG ).
  • BSG, 23.07.1998 - B 11 AL 95/97 R

    Arbeitslosengeld - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel bei

    Ein Wechsel der Lohnsteuerklassen ist hiernach nur beachtlich, wenn er zum genannten Zeitpunkt objektiv geboten ist, also vorgenommen worden ist, weil die bisherige Lohnsteuerklassenkombination nach den erzielten Arbeitslöhnen beider Ehegatten insgesamt zu einem zu hohen Lohnsteuerabzug führen würde (BSG SozR 4100 § 113 Nrn 1 und 3; vgl Begründung zu § 113 BT-Drucks 7/4127 S 52 f sowie BT-Drucks 8/3701 und 3901, jeweils S 77) oder - mit anderen Worten -, wenn die neu eingetragenen Steuerklassen den geringsten gemeinsamen Lohnsteuerabzug zur Folge haben (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7).

    Da es für die Prüfung nach § 113 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AFG auf die Verhältnisse am Tage des Eintritts der Steuerklassenänderung ankommt, der auf der Lohnsteuerkarte bescheinigt ist (BSGE 61, 45, 50 ff = SozR 4100 § 113 Nr. 5; SozR 4100 § 113 Nr. 7; Urteil vom 21. April 1993 - 11 RAr 35/91 -), wird, soweit § 113 Abs. 2 AFG eine Beeinflussung der Leistungsgruppe durch Steuerklassenwechsel zuläßt, dieses Ziel verfehlt, wenn Eheleute im Vorgriff auf eine zu erwartende Änderung ihrer Arbeitseinkommen zu früh einen Steuerklassenwechsel vornehmen, der - später vorgenommen - zu keinem Nachteil beim Alg geführt hätte (vgl dazu BSG aaO; vgl ferner die BSG SozR 4100 § 113 Nrn 6 und 10 zugrundeliegenden Fälle).

    Der Leistungsberechtigte muß sich dann allerdings vorhalten lassen, die ihm durch § 113 Absatz 2 AFG eingeräumten Gestaltungsmöglichkeiten nicht genutzt zu haben (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7).

  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 46/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Die von Ehepartnern geänderten Lohnsteuerklassen wurden jeweils arbeitsförderungsrechtlich zu Grunde gelegt, wenn die neu eingetragenen Lohnsteuerklassen "den geringsten gemeinsamen Lohnsteuerabzug zur Folge haben" (so Urteil des Senats vom 11. Februar 1988, BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7, S 44; Zusammenfassung der Rspr des BSG zu § 113 Abs. 2 AFG in dem Urteil des Senats vom 4. September 2001 - BSGE 88, 299, 302 f).

    Hierbei ist auch zu beachten, dass nach § 137 Abs. 4 Satz 1 iVm § 137 Abs. 4 Satz 2 SGB III hinsichtlich der Ermittlung der jeweils für den steuerrechtlichen Vergleich zu Grunde zu legenden Arbeitsentgelte der Ehegatten auf den Tag abzustellen ist, an dem der Lohnsteuerklassenwechsel wirksam wurde (vgl umfassend BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7).

  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 14/04 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Die von Ehepartnern geänderten Lohnsteuerklassen wurden jeweils arbeitsförderungsrechtlich zu Grunde gelegt, wenn die neu eingetragenen Lohnsteuerklassen "den geringsten gemeinsamen Lohnsteuerabzug zur Folge haben" (so Urteil des Senats vom 11. Februar 1988, BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7, S 44; Zusammenfassung der Rspr des BSG zu § 113 Abs. 2 AFG in dem Urteil des Senats vom 4. September 2001 - BSGE 88, 299, 302 f).

    Hierbei ist auch zu beachten, dass nach § 137 Abs. 4 Satz 1 iVm § 137 Abs. 4 Satz 2 SGB III hinsichtlich der Ermittlung der jeweils für den steuerrechtlichen Vergleich zu Grunde zu legenden Arbeitsentgelte der Ehegatten auf den Tag abzustellen ist, an dem der Lohnsteuerklassenwechsel wirksam wurde (vgl umfassend BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7).

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 35/92

    Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld - Bemessung nach einem höheren

    Wie insbesondere den Gesetzesmaterialien zu entnehmen ist, ist der Steuerklassenwechsel objektiv geboten, wenn die bisherige Lohnsteuerklassenkombination nach den erzielten Arbeitslöhnen beider Ehegatten insgesamt zu einem zu hohen Lohnsteuerabzug führen würde (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3; vgl Begründung zu § 113 AFG, BT-Drucks 7/4127 S 53 sowie Begründung zu Art. 10 des Entwurfs eines Steuerentlastungsgesetzes 1981, BT-Drucks 8/3701 und 3901, jeweils S 77) oder - mit anderen Worten -, wenn die neu eingetragenen Steuerklassen den geringsten gemeinsamen Lohnsteuerabzug zur Folge haben (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7).

    Das aber ist, wie schon erwähnt, der auf der jeweiligen Lohnsteuerkarte bescheinigte Tag des Eintritts der Steuerklassenänderung, und zwar selbst dann, wenn zu diesem Zeitpunkt von keinem Ehegatten dem Lohnsteuerabzug unterliegendes Arbeitsentgelt erzielt wird (BSGE 61, 45 = SozR 4100 § 113 Nr. 5; SozR 4100 § 113 Nr. 7).

    Für die Gewährung von Alg heißt dies, daß zum genannten Zeitpunkt sämtliche Voraussetzungen nach § 100 Abs. 1 AFG erfüllt sein müssen (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7).

  • BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93

    Altersübergangsgeld - Leistungssätze - Revision

    Die Alg-Bemessung nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) kennzeichnet sich dadurch, daß das Alg 68 bzw 63 vH des Nettolohns ersetzen soll, den der Arbeitslose während des Leistungsbezugs erzielen würde, hätte er Arbeit (vgl BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7).
  • BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 13/95

    Voraussetzungen für den Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld (Alg) -

    Die Vorschrift insgesamt soll bewirken, daß der Arbeitslose Alg nach Maßgabe der Steuerklasse erhält, die er haben würde, wenn er in Arbeit wäre (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7).

    § 113 Abs. 2 Satz 2 AFG sieht nämlich vor, daß für die Höhe des Alg die dem Verhältnis der Arbeitslöhne entsprechenden Lohnsteuerklassen maßgebend sind, wenn die neu eingetragenen Lohnsteuerklassen an dem Tage, an dem die Änderung wirksam wird (vgl dazu BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7), offensichtlich nicht dem Verhältnis der monatlichen Arbeitslöhne beider Ehegatten entspricht.

  • BSG, 28.11.2002 - B 7 AL 36/01 R

    Arbeitslosengeld - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Lohnsteuerklassenwechsel

    Geänderte Lohnsteuerklassen entsprechen dem Verhältnis der Arbeitslöhne der Ehegatten zueinander nämlich nur dann, wenn der Steuerklassenwechsel objektiv geboten war, weil die bisherige Steuerklassenkombination bei den erzielten Arbeitslöhnen zu einem zu hohen Lohnsteuerabzug führte (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 3; BSG SozR 3-4100 § 113 Nr. 1; vgl auch Begründung zu Art. 20 Nr. 27 des Entwurfs eines Haushaltsstrukturgesetzes in BT-Drucks 7/4127 S 53 sowie Begründung zu Art. 10 des Entwurfs eines Steuerentlastungsgesetzes 1981 in BT-Drucks 8/3701 und 8/3901, jeweils S 77) oder - mit anderen Worten - wenn die neu eingetragenen Lohnsteuerklassen den geringsten gemeinsamen Lohnsteuerabzug zur Folge haben (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7; BSG SozR 3-4100 § 113 Nr. 1; BSG Urteil vom 21. September 1995 - 11 RAr 13/95 - DBlR Nr. 4262 zu § 113 AFG).
  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 46/03
  • BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 97/93

    Gleichbehandlung - Altersübergangsgeld - Kirchensteuer - Arbeitslosengeld

  • BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 12/91

    Erziehungsgeld - Lohnersatzleistung

  • SG Osnabrück, 22.09.2009 - S 16 AL 103/09
  • BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 87/93

    Anforderungen an die Bemessung von Altersübergangsgeld (Alüg) - Voraussetzungen

  • BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 35/93

    Lohnsteuerfreiheit - LPG - Ehemalige DDR - Arbeitslosengeld - Fiktive

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2003 - L 7 AL 124/02
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2003 - L 7 AL 523/01
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 47/92

    Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld - Bemessung nach einem höheren

  • LSG Hessen, 10.06.1998 - L 6 AL 467/97

    Arbeitslosengeld - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel -

  • BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 43/93

    Streit über die Höhe eines Arbeitslosengeldes

  • BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 53/92
  • LSG Berlin, 23.11.1999 - L 14 AL 87/98

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld; Verpflichtung zur Erstattung

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